
pix4U © www.fotolia.com
Das Verbot der Glühbirne im März 2009 traf Niemanden unerwartet, begeisterte jedoch bei weitem nicht jeden EU-Bürger. Die EU-Kommission beschloss, dass die Glühbirne bis September 2012 vollständig durch Energie- und Halogenlampen ersetzt werden soll.
Der Anlass für diese Entscheidung ergab sich aus klimaschutzpolitischen Gründen: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls ging die EU die Verpflichtung ein, den CO²-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 21 Prozent zu verringern.
Einsparung von 32 Millionen Tonnen CO²
Allein in Deutschland fallen auf den Bereich „Beleuchtung“ 24 Millionen Tonnen CO². Es handelt sich dabei um Büro- und Industriebeleuchtungen, den Straßenverkehr sowie private Haushalte. Laut EU-Kommission wird von den Glühbirnen nur fünf Prozent des verbrauchten Stroms in Licht umgesetzt. Der übrige Teil verfliegt in Wärme. Bei den Energiesparlampen sind es hingegen bis zu 25 Prozent. Mit dem Austausch der Glühbirne gegen Energiesparlampen könne daher der Stromverbrauch von 23 Millionen Haushalten eingespart werden. Ziel ist es, den jährlichen CO²-Ausstoß auf diese Weise um 32 Millionen Tonnen zu vermindern.
Sondermüll im Haushalt
So weit wirkt der Beschluss durchaus überzeugend. Große Bedenken ergeben sich allerdings aus den Entsorgungsvorschriften für die Energiesparlampe. Aufgrund ihres hohen Quecksilbergehaltes darf die Lampe ausschließlich auf dem Sondermüll beseitigt werden. Zerbricht sie, so gibt es strikte Warnhinweise zur Säuberung. Bei solchen Vorschriften ist die Frage, wie sich der Gehalt des giftigsten und umweltbelastendsten Schwermetalls auf den menschlichen Körper auswirkt, nur allzu nahe liegend und führt zu heftigen Debatten.
Die EU-Kommission betont, dass es bezüglich des Quecksilbergehaltes keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gesundheitsgefährdeten Auswirkungen gebe und sieht in der Verwendung der Energiesparlampen keinerlei Gefahren. Unterstützend bekräftigt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Strahlung der Lampen sowie die elektrischen und magnetischen Felder hielten die internationalen Grenzwertempfehlungen ein und stellten daher kein gesundheitliches Risiko dar.
Negative Auswirkungen auf den Organismus
Ärztevertreter lassen hingegen vehement gegnerische Stimmen verlautbaren. Sie heben hervor, dass die elektrischen Wechselbäder bei Energiesparlampen stärker seien als bei Glühbirnen und die TCO-Zertifizierungswerte deutlich überschritten werden. Das Testergebnis des deutschlandweit anerkannten Verbrauchermagazins „Ökotest“ bekräftigte dies.
Durch die Strahlen herbeigeführte Kopfschmerzen und Müdigkeit sind nach Ansicht der Mediziner und Wissenschaftler nur die harmlosen Konsequenzen. Die Lampen strahlen einen hohen Anteil an Elektrosmog aus. Der höhere Gehalt an blauem Licht beeinflusse das Stress- und Aktivierungssystem. Aus diesem Grund bestehe das Risiko negativer Auswirkungen auf den menschlichen Körper, von dem insbesondere ältere Menschen betroffen seien.
Schlafstörungen und erhöhtes Krebsrisiko
Mit scharfer Kritik sorgte im Sommer 2009 der Mediziner und Lichtexperte Alexander Wunsch für Aufsehen in den Medien. Er verlangte von der EU aufgrund der gesundheitlichen Risiken der Energiesparlampe das Verbot der Glühbirne zurückzunehmen.
Wunsch machte darauf aufmerksam, dass das Licht einer solchen Lampe bei der nächtlichen Verwendung die Bildung von Melatonin beeinflusse: dieses Hormon ist für Schlaf und Regeneration verantwortlich. Neue Studien ergaben, dass sogar die nächtliche Straßenbeleuchtung je nach Intensität das Auftreten von Brustkrebs um bis zu 73 Prozent sowie die Entstehung von Prostata- und Dickdarmkrebs bis zu 110 Prozent steigern kann. Weiterhin führe das Licht der Energiesparlampe Krankheiten wie Herz-Kreislauf Erkrankungen, Diabetes, Osteoporose und Störungen des Immunsystems herbei.
Gesundheitliche Probleme durch fremdes Lichtspektrum
Bei dem Test des Verbrauchermagazins „Ökotest“ schnitten die meisten Modelle schlecht ab. Keine Energiesparlampe schaffte es über das Urteil „befriedigend“ hinaus. Die Kritik betrifft hier unter anderem ebenfalls die Lichtqualität. Glüh- und Halogenlampen verfügten über eine homogene Farbverteilung. Das Lichtspektrum der Energiesparlampen hingegen sei naturfremd. Auch das Flackern der Lampen verursacht laut „Ökotest“ zu gesundheitliche Probleme. Es sei von dem menschlichen Auge zwar nicht zu erfassen, aber dennoch vorhanden, so dass Kopfschmerzen und Schwindel ausgelöst werden können.
Defizite im Gesamtkonzept
Abgesehen von dem gesundheitlichen Aspekt wirft auch das Gesamtkonzept Defizite auf: Für die Herstellung der Energiesparlampe wird zehnmal so viel Energie benötigt wie für die normale Glühbirne. Demzufolge wird der eingesparte Strom des Glühbirnen-Verbotes in der Produktion wieder ausgegeben und dem eigentlichen Vorhaben, Grund und Boden entzogen.
Die wissenschaftlichen Untersuchungen der Ärztevertreter lassen kaum Zweifel an den Gefahren der Energiesparlampe aufkommen, sie müssen allerdings noch konkreter ausgearbeitet und fortgeführt werden. Sollten sich die Warnhinweise der Ärztevertreter dann endgültig bewahrheiten, bleibt die Hoffnung auf eine aus der beständig voranschreitenden Technologie bereitgestellte Lösung.
Eine Lösung zum Schutz gegen Strahlungen bietet memon Umwelttechnologie. Mehr Informationen unter: www.memon.eu